Der Technische Beigeordnete Herr Thomas Marner drückt seine Verwunderung aus, weil die Verwaltung den Schwanenplatz in Sitzungen der vergangenen Wahlperiode bereits erfolglos ins Spiel gebracht hatte.
Herr Harald Drescher, Amtsleiter des Tiefbauamtes erläutert, dass das Parken nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Um während der Baumaßnahmen am Loches-Platz und an anderen Stellen in der Innenstadt Ersatzstellplätze anbieten zu können, wird die Verwaltung die Beschilderung so anpassen, dass das Parken auf der gesamten Platzfläche erlaubt wird.
Herr Florian Leßke, Amtsleiter des Amtes für Stadtentwicklung ergänzt, dass die bisherige Regelung mit den Förderbedingungen zusammenhängt, die dem Umbau des Schwanenplatzes zugrunde liegen. Deshalb kann die Nutzung der nicht-gekennzeichneten Flächen auch nur provisorisch und zeitlich begrenzt zugelassen werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Stadt Fördermittel für den Umbau des Schwanenplatzes zurückzahlen müsste. Nach Abschluss der o.g. Baumaßnahmen wird die Verwaltung die ursprüngliche Regelung wiederherstellen.