Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2017 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2017:
a) die Gebühren
Kommunaler Siedlungsabfall2,05 €/ltr.
Bioabfall0,94 €/ltr.
b) die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014.
Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
05.12.2016 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2017 zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zum 01.01.2017 zu beschließen:
a) die Gebühren
Kommunaler Siedlungsabfall2,05 €/ltr.
Bioabfall0,94 €/ltr.
b) die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014.
Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
12.12.2016 - Rat der Stadt
Ö 10 - (offen)
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2017 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2017:
a) die Gebühren
Kommunaler Siedlungsabfall2,05 €/ltr.
Bioabfall0,94 €/ltr.
1)b) die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der