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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Sitzungseröffnung |
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Ö 2 |
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Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers |
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Ö 3 |
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Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 16. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 |
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RAT/3581/2016 |
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Ö 4 |
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Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen" |
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RAT/3587/2016 |
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Ö 5 |
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Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 |
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RAT/3582/2016 |
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Ö 6 |
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Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Jahrmärkte" |
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RAT/3589/2016 |
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Ö 7 |
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Eilentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW;
Sekundarschule Wermelskirchen: Ermächtigung zur Durchführung von Ausschreibungen für Fachplanungsleistungen im Vorgriff auf Haushaltsmittel der Haushaltsjahre 2017, 2018 ff. |
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RAT/3610/2016 |
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Ö 8 |
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2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wermelskirchen |
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RAT/3598/2016 |
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Ö 9 |
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16. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen |
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RAT/3569/2016 |
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Ö 10 |
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Änderung der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern |
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RAT/3584/2016 |
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Ö 11 |
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Änderung des Umsatzsteuerrechts
Hier: Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG |
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RAT/3595/2016 |
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Ö 12 |
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Bericht der Verwaltung über die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an Rechtsstreitigkeiten im 1. Halbjahr 2016 |
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RAT/3551/2016 |
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Ö 13 |
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Neubau eines Hallenbades |
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RAT/3565/2016-1 |
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Ö 14 |
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Jugendfreizeitplatz - Sachstand zu den Standorten und weiteres Vorgehen |
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RAT/3566/2016-1 |
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VORLAGE |
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- Der Rat der Stadt beschließt die geplante Ansiedlung des Jugendfreizeitplatzes am
Standort „Zenshäuschen“ - vorbehaltlich des Zustandekommens der erforderlichen Grundstückstransaktionen und vorbehaltlich der Vorlage eines belastbaren Finanzierungskonzeptes -. - Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, mit dem Eigentümer der Fläche A1 in konkrete Grundstückverhandlungen einzutreten und einen Flächentausch bzw. Flächenverkauf mit der Fläche A 2 herbeizuführen (östliche Erschließung).
- Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, mit dem Eigentümer der Fläche B1/E2 einen Flächentausch bzw. Flächenverkauf mit der Fläche B 2 herbeizuführen (westliche Erschließung).
- Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, mit dem Interessenten an der Fläche C 2 in Verkaufsverhandlungen einzutreten, sobald eine vertragliche Einigung zu Punkt 3 erfolgt ist.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit Vereinen und Interessengruppen die Frage einer finanziellen oder personellen Beteiligung zu eruieren.
Gleiches gilt für mögliche Sponsoren.
6.Die finanziellen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Jugendfreizeitparks sind bis zur Verabschiedung des Doppelhaushalts 2017/2018 den zuständigen Gremien in einem belastbaren Konzept zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. 7.Der Bürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die Maßnahme im Rahmen der Jugendarbeit als Pflichtaufgabe durch die Aufsichtsbehörde genehmigungsfähig ist. |
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05.12.2016 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Bürgermeister Rainer Bleek weist darauf hin, dass angestrebt werde, die Trassenführung im Bereich „Zenshäuschen“ zu verändern, um dort die Belastung der Anwohner zu vermindern. - Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei 1 Enthaltung (FDP) dem Rat der Stadt die geplante Ansiedlung des Jugendfreizeitplatzes am Standort „Zenshäuschen“ - vorbehaltlich des Zustandekommens der erforderlichen Grundstückstransaktionen und vorbehaltlich der Vorlage eines belastbaren Finanzierungskonzeptes – zu beschließen.
- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei 1 Enthaltung (FDP) dem Rat der Stadt die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Eigentümer der Fläche A1 in konkrete Grundstückverhandlungen einzutreten und einen Flächentausch bzw. Flächenverkauf mit der Fläche A 2 herbeizuführen (östliche Erschließung).
- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei 1 Enthaltung (FDP) dem Rat der Stadt die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Eigentümer der Fläche B1/E2 einen Flächentausch bzw. Flächenverkauf mit der Fläche B 2 herbeizuführen (westliche Erschließung).
- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei 1 Enthaltung (FDP) dem Rat der Stadt die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Interessenten an der Fläche C 2 in Verkaufsverhandlungen einzutreten, sobald eine vertragliche Einigung zu Punkt 3 erfolgt ist.
- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei 1 Enthaltung (FDP) dem Rat der Stadt den Bürgermeister zu beauftragen, mit Vereinen und Interessengruppen die Frage einer finanziellen oder personellen Beteiligung zu eruieren. Gleiches gilt für mögliche Sponsoren.
6.Die finanziellen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Jugendfreizeitparks sind bis zur Verabschiedung des Doppelhaushalts 2017/2018 den zuständigen Gremien in einem belastbaren Konzept zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. 7.Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei 1 Enthaltung (FDP) dem Rat der Stadt den Bürgermeister zu beauftragen zu prüfen, ob die Maßnahme im Rahmen der Jugendarbeit als Pflichtaufgabe durch die Aufsichtsbehörde genehmigungsfähig ist.
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12.12.2016 - Rat der Stadt |
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Ö 19 - (offen) |
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1. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die geplante Ansiedlung des Jugendfreizeitplatzes am Standort „Zenshäuschen“ - vorbehaltlich des Zustandekommens der erforderlichen Grundstückstransaktionen und vorbehaltlich der Vorlage eines belastbaren Finanzierungskonzeptes-. - Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung einstimmig, mit dem Eigentümer der Fläche A1 in konkrete Grundstückverhandlungen einzutreten und einen Flächentausch bzw. Flächenverkauf mit der Fläche A 2 herbeizuführen (östliche Erschließung).
- Der Rat der Stadt beauftragt einstimmig die Verwaltung, mit dem Eigentümer der Fläche B1/E2 einen Flächentausch bzw. Flächenverkauf mit der Fläche B 2 herbeizuführen (westliche Erschließung).
- Der Rat der Stadt beauftragt einstimmig die Verwaltung, mit dem Interessenten an der Fläche C 2 in Verkaufsverhandlungen einzutreten, sobald eine vertragliche Einigung zu Punkt 3 erfolgt ist.
- Der Bürgermeister wird einstimmig beauftragt, mit Vereinen und Interessengruppen die Frage einer finanziellen oder personellen Beteiligung zu eruieren.
Gleiches gilt für mögliche Sponsoren.
6.Die finanziellen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Jugendfreizeitparks sind bis zur Verabschiedung des Doppelhaushalts 2017/2018 den zuständigen Gremien in einem belastbaren Konzept zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. 7.Der Bürgermeister wird einstimmig beauftragt, zu prüfen, ob die Maßnahme im Rahmen der Jugendarbeit als Pflichtaufgabe durch die Aufsichtsbehörde genehmigungsfähig ist.
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Ö 15 |
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Änderung des Stellenplanes 2016 |
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RAT/3579/2016 |
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Ö 16 |
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Antrag der Fraktionen von CDU und WNK UWG FREIE WÄHLER vom 22.11.2016: Maßstäbe für die Unterbringung von Flüchtlingen |
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RAT/3603/2016 |
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Ö 17 |
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Anfragen |
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Ö 18 |
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Verschiedenes |
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N 1 |
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Grundstücksangelegenheit
Ankauf eines Grundstückes |
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N 2 |
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Grundstücksangelegenheit - Ankauf einer Immobilie |
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N 3 |
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Grundstücksangelegenheit - Ankauf einer Immobilie |
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N 4 |
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Kunstrasenanlage Dabringhausen / Vertragsgestaltung mit dem DTV |
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N 5 |
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Personalangelegenheit;
Besetzung der Amtsleitung im Amt für Soziales und Inklusion |
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N 6 |
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Verschiedenes |
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