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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Sitzungseröffnung |
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Ö 2 |
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Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers |
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Ö 3 |
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Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 16. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 |
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RAT/3581/2016 |
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Ö 4 |
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Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen" |
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RAT/3587/2016 |
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Ö 5 |
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Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 |
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RAT/3582/2016 |
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Ö 6 |
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Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Jahrmärkte" |
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RAT/3589/2016 |
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Ö 7 |
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Eilentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW;
Sekundarschule Wermelskirchen: Ermächtigung zur Durchführung von Ausschreibungen für Fachplanungsleistungen im Vorgriff auf Haushaltsmittel der Haushaltsjahre 2017, 2018 ff. |
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RAT/3610/2016 |
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Ö 8 |
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2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wermelskirchen |
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RAT/3598/2016 |
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Ö 9 |
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16. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen |
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RAT/3569/2016 |
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Ö 10 |
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Änderung der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern |
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RAT/3584/2016 |
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Ö 11 |
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Änderung des Umsatzsteuerrechts
Hier: Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG |
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RAT/3595/2016 |
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Ö 12 |
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Bericht der Verwaltung über die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an Rechtsstreitigkeiten im 1. Halbjahr 2016 |
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RAT/3551/2016 |
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Ö 13 |
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Neubau eines Hallenbades |
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RAT/3565/2016-1 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt: - Eine Sanierung des bestehenden Hallenbadgebäudes erfolgt nicht.
- Ein Hallenbadneubau soll auf der Grundlage der Variante II der vorliegenden Präsentation geplant werden.
- Entsprechende Investitionsmittel werden - vorbehaltlich einer positiven betriebswirtschaftlichen Kosten- / Nutzendarstellung - in den Doppelhaushalt 2017/2018 für das Jahr 2018 in Höhe von 8.300.000 € eingestellt.
- Für die Ausführungsplanung, u. a. als zusätzliche Grundlage für die Kostenermittlung, wird ein Betrag in Höhe von 50.000 € in den Haushalt 2017 eingestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, intensiv nach Förderungsbeihilfen bis zum Ende des 1. Quartals 2017 zu suchen und im Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus über das Ergebnis zu berichten. Gleiches gilt für mögliche Kooperationspartner wie Krankenhaus, physikalische Therapie-Anbieter etc..
- Der Bürgermeister wird beauftragt, bis Januar 2017 zu prüfen, ob eine Haushaltsveranschlagung wie unter Punkt 3. und 4. vorgesehen, mit den heute vorliegenden Daten von der Aufsichtsbehörde genehmigungsfähig ist. Dies unter dem Vorbehalt, dass eine hinreichende Wirtschaftlichkeit vom zuständigen Fachamt dargelegt werden kann.
- Vor Genehmigung der unter Punkt 3. und 4. vorgesehenen Mittel (Haushalt 2017/2018) soll eine Freigabe durch den Rat erfolgen.
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05.12.2016 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 13 - zur Kenntnis genommen |
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Herr Mitglied des Rates Karl-Heinz Wilke beantragt, den Punkt 3 des Beschlussvorschlages wie unten formuliert zu fassen und den Punkt 6 wie untenstehend zu formulieren. Dem wird von den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses gefolgt. Auf Antrag von Herrn Mitglied des Rates Jochen Bilstein verweist der Haupt- und Finanzausschuss den folgenden Beschlussvorschlag an den Rat der Stadt Wermelskirchen in dessen Sitzung am 12.12.2016: - Eine Sanierung des bestehenden Hallenbadgebäudes erfolgt nicht.
- Ein Hallenbadneubau soll auf der Grundlage der Variante II der vorliegenden Präsentation geplant werden.
- Entsprechende Investitionsmittel werden - vorbehaltlich einer positiven betriebswirtschaftlichen Kosten- / Nutzendarstellung - in den Doppelhaushalt 2017/2018 für das Jahr 2018 in Höhe von 8.300.000 € eingestellt. Über die Einstellung der Mittel für 2018 soll abschließend in der 1. Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus beraten werden.
- Für die Ausführungsplanung, u. a. als zusätzliche Grundlage für die Kostenermittlung, wird ein Betrag in Höhe von 50.000 € in den Haushalt 2017 eingestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, intensiv nach Förderungsbeihilfen bis zum Ende des 1. Quartals 2017 zu suchen und im Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus über das Ergebnis zu berichten. Gleiches gilt für mögliche Kooperationspartner wie Krankenhaus, physikalische Therapie-Anbieter etc.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur 1. Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus im Jahr 2017 die Betriebskosten und die Einnahmen der letzten 5 Jahre differenziert nach Einnahmearten, Personalkosten direkt zugeordnet und umgelegt mit Stellenanteilen, Energiekosten (unterschieden nach Wasser, Abwasser, Strom, Wärme, Heizöl, Gas etc.) direkt und umgelegt, sowie nach Verwaltungskosten, Wirtschaftsbedarf und sonstigen Kosten, unterschieden nach direkten Kosten und umgelegten Kosten, schriftlich darzulegen.
- Vor Genehmigung der unter Punkt 3. und 4. vorgesehenen Haushaltsmittel (Haushalt 2017/2018) soll eine Freigabe durch den Rat erfolgen.
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12.12.2016 - Rat der Stadt |
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Ö 18 - (offen) |
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Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig: - Eine Sanierung des bestehenden Hallenbadgebäudes erfolgt nicht.
- Ein Hallenbadneubau soll auf der Grundlage der Variante II der vorliegenden Präsentation geplant werden.
- Entsprechende Investitionsmittel gem. der vorliegenden Ausarbeitung der Deutschen Gesellschaft für das Badwesen in Höhe von € 8.300.000 plus ca. 15 % für Einrichtung, Ausstattung und Außengelände werden bei Vorlage einer positiven betriebswirtschaftlichen Prüfung und nach Vorlage der Ergebnisse der Planung gem. unter Punkt 4 der zu beauftragten Planungsleistung HOAI, Leistungsphasen 1.-3., im Rahmen eines Nachtragshaushaltes 2018 als Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung 2018 eingestellt. Ebenso sind die Abrisskosten und eventuelle Grundstückskosten einzustellen.
- Für die erforderliche Grundlagenermittlung sollen die erforderlichen Planungsdaten wie z.B. Baupläne, Kostenberechnungen und die entsprechenden Erläuterungen gem. Planungsleistung HOAI, Leistungsphasen 1.-3, sowie zu Einrichtung, Ausstattung und Außengelände in den Haushalt 2017/2018 in Höhe von insgesamt 850.000 Euro eingestellt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, intensiv nach Förderungsbeihilfen bis zum Ende des 1. Quartals 2017 zu suchen und im Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus über das Ergebnis zu berichten. Gleiches gilt für mögliche Kooperationspartner wie Krankenhaus, Physikalische Therapie-Anbieter etc..
- Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur 2. Sitzung des Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus im Jahr 2017 die Betriebskosten und die Einnahmen der letzten fünf Jahre differenziert nach Einnahmenarten, Personalkosten direkt zugeordnet und umgelegt mit Stellenanteilen, Energiekosten (unterschieden nach Wasser, Abwasser, Strom, Wärme, Heizöl, Gas etc.) direkt und umgelegt, sowie nach Verwaltungskosten, Wirtschaftsbedarf und Sonstige Kosten unterschieden nach direkten Kosten und umgelegten Kosten schriftlich darzulegen.
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Ö 14 |
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Jugendfreizeitplatz - Sachstand zu den Standorten und weiteres Vorgehen |
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RAT/3566/2016-1 |
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Ö 15 |
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Änderung des Stellenplanes 2016 |
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RAT/3579/2016 |
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Ö 16 |
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Antrag der Fraktionen von CDU und WNK UWG FREIE WÄHLER vom 22.11.2016: Maßstäbe für die Unterbringung von Flüchtlingen |
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RAT/3603/2016 |
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Ö 17 |
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Anfragen |
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Ö 18 |
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Verschiedenes |
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N 1 |
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Grundstücksangelegenheit
Ankauf eines Grundstückes |
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N 2 |
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Grundstücksangelegenheit - Ankauf einer Immobilie |
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N 3 |
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Grundstücksangelegenheit - Ankauf einer Immobilie |
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N 4 |
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Kunstrasenanlage Dabringhausen / Vertragsgestaltung mit dem DTV |
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N 5 |
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Personalangelegenheit;
Besetzung der Amtsleitung im Amt für Soziales und Inklusion |
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N 6 |
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Verschiedenes |
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