UnterInanspruchnahmevon § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss das Vorgehen der Verwaltung,Ausschreibungen von Fachplanungsleistungenfür die weiteren Planungen der Sekundarschule Wermelskirchen als Grundlage für eine Variantenentscheidung im Vorgriff auf die in den Haushaltsjahren 2017, 2018 ff. in den jeweiligen Haushaltsplänen bereitgestellten Haushaltsmittel bereits jetzt durchzuführen.
Die Haushaltsmittel werden erst in den Haushaltsjahren 2017, 2018 ff. fällig und werden in den jeweiligen Haushaltsplänen veranschlagt.
05.12.2016 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 7 - zur Kenntnis genommen
Fragen zu der zu diesem Tagesordnungspunkt vorgelegten Beschlussvorlage der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses werden von der Verwaltung beantwortet. Nach kurzer Diskussion wird auf Antrag von Herrn Mitglied des Rates Christian Klicki dieser Tagesordnungspunkt zur Entscheidung in die Sitzung des Rates der Stadt am 12.12.2016 verwiesen.
12.12.2016 - Rat der Stadt
Ö 16 - (offen)
Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig das Vorgehen der Verwaltung,Ausschreibungen von Fachplanungsleistungenfür die weiteren Planungen der Sekundarschule Wermelskirchen als Grundlage für eine Variantenentscheidung im Vorgriff auf die in den Haushaltsjahren 2017, 2018 ff. in den jeweiligen Haushaltsplänen bereitgestellten Haushaltsmittel bereits jetzt durchzuführen.
Die Haushaltsmittel werden erst in den Haushaltsjahren 2017, 2018 ff. fällig und werden in den jeweiligen Haushaltsplänen veranschlagt.