Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, den 2. Nachtrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Darüber hinaus empfiehlt er dem Rat der Stadt, die Bürgermeisterin zu beauftragen, die Vertragsänderung mit der EDEKA Rhein-Ruhr eG abzuschließen.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt beschließt den 2. Nachtrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Bürgermeisterin, die Vertragsänderung mit der EDEKA Rhein-Ruhr eG abzuschließen.
27.11.2023 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 6 - (offen)
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den folgenden Beschlusstext:
Der Rat der Stadt beschließt den 2. Nachtrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Bürgermeisterin, die Vertragsänderung mit der EDEKA Rhein-RuhreG abzuschließen.
11.12.2023 - Rat der Stadt
Ö 15 - (offen)
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den 2. Nachtrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Bürgermeisterin, die Vertragsänderung mit der EDEKA Rhein-Ruhr eG abzuschließen.