Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2024 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, zum 01.01.2024 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 zu beschließen.
Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:
a) Kommunaler Siedlungsabfall 2,43 € (2023: 2,34 €/ + 0,09 €)
davon
Restabfall 2,38 € (2023: 2,27 €/ + 0,11 €)
Papierabfall 0,05 € (2023: 0,07 €/ - 0,02 €)
b) Bioabfall 1,12 € (2023: 1,07 €/ + 0,05 €)
c) Gewerbeabfall (Restabfall) 2,38 € (2023: 2,27 €/ + 0,11 €)
Ein Exemplar der 10. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung
des Rates als Anlage beizufügen.