Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt,
- die Förderung der spezialisierten Beratung bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Rheinisch-Bergischen Kreis auch für den Bereich der Stadt Wermelskirchen unbefristet ab dem Jahr 2024 fortzuführen,
- die entsprechende Vereinbarung zwischen dem Rheinisch-Bergischen Kreis, den Städten Bergisch Gladbach, Overath, Rösrath, Leichlingen und Wermelskirchen sowie der katholischen Erziehungsberatungsstelle e.V. mit abzuschließen und
- den von der Stadt jährlich zu leistenden Kostenanteil von zur Zeit rd. 9.500 € ab 2024 im jeweiligen Haushalt bereitzustellen.
zu beschließen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Stadt beschließt,
- die Förderung der spezialisierten Beratung bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Rheinisch-Bergischen Kreis auch für den Bereich der Stadt Wermelskirchen unbefristet ab dem Jahr 2024 fortzuführen,
- die entsprechende Vereinbarung zwischen dem Rheinisch-Bergischen Kreis, den Städten Bergisch Gladbach, Overath, Rösrath, Leichlingen und Wermelskirchen sowie der katholischen Erziehungsberatungsstelle e.V. mit abzuschließen und
- den von der Stadt jährlich zu leistenden Kostenanteil von zur Zeit rd. 9.500 € ab 2024 im jeweiligen Haushalt bereitzustellen.