Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Neufassung
der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
aus besonderem Anlass in der vorgelegten Form. Ein Exemplar der Verordnung ist
der Niederschrift als Anlage beizufügen.
08.09.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt
die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat
der Stadt die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der vorgelegten Form
zu beschließen. Ein Exemplar der Verordnung ist der Niederschrift als Anlage
beizufügen.
22.09.2008 - Rat der Stadt
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Neufassung
der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die
Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der vorgelegten Form. Ein Exemplar der
Verordnung ist der Niederschrift als Anlage beizufügen.