Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Datum: Mo, 05.07.2010 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Sachstandsbericht zum European Energy Award-Prozess in Wermelskirchen
RAT/1923/2010  
Ö 5  
Vorstellung des Gutachtens zur Verträglichkeit des geplanten Einkaufszentrums Telegrafenstraße auf die städtischen Einzellhandelsstrukturen.
RAT/1922/2010  
Ö 6  
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein "Einkaufszentrum" im Bereich des ehemaligen "Ring-Kaufhauses" zwischen Telegrafenstraße und Brückenweg.
Enthält Anlagen
RAT/1921/2010  
Ö 7  
Umbau Markt hier: Ausbaubeschluss/Veränderung
RAT/1918/2010  
Ö 8  
Geschwindigkeitsbeschränkung eines Teilbereiches der L 409 Hier: Antrag der WNK UWG-Fraktion vom 11.12.2009
RAT/1914/2010  
Ö 9  
Ampelschaltungen im Stadtgebiet hier: Sachstandsbericht
RAT/1830/2010  
Ö 10  
Immer-Rot-Schaltung für Ampelanlagen in Wermelskirchen zu Nachtzeiten hier: Antrag der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, Bürgerforum, FDP und WNK UWG vom 20.02.2010
RAT/1917/2010  
Ö 11  
Kreisverkehr B51 / Belten hier: Antrag der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, Bürgerforum, FDP und WNK UWG vom 20.02.2010
RAT/1919/2010  
Ö 12  
Erschließungsbeitragsrecht nach dem BauGB § 125 Absatz 2 BauGB bebauungsplanersetzender Beschluss des Rates der Stadt für die Straße Sellscheid als Abzweig des Hauptzuges
Enthält Anlagen
RAT/1925/2010  
Ö 13  
Einziehungs- und Teileinziehungsverfahren nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NW Verbindungsweg im Bereich Feldstraße/Am Vogelsang (hinter Feldstraße 9)
RAT/1920/2010  
Ö 14  
Herstellung der Erschließungsanlage "Wolfhagener Straße" Widmung der Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/1909/2010  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§  6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Flurstücke der „Wolfhagener Straße“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 20, Flurstücke 7, 8, 151, 180, 211, 213, 218, 220 (Teilstück) und Flur 21, Flurstück 74 (Teilstück)

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Flurstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

   
    05.07.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
    Ö 14 - zur Kenntnis genommen
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des L

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt gemäß §§  6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Flurstücke der „Wolfhagener Straße“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 20, Flurstücke 7, 8, 151, 180, 211, 213, 218, 220 (Teilstück) und Flur 21, Flurstück 74 (Teilstück)

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Flurstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

 

   
    12.07.2010 - Rat der Stadt
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt beschließt einheitlich gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrW

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§  6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Flurstücke der „Wolfhagener Straße zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 20, Flurstücke 7, 8, 151, 180, 211, 213, 218, 220 (Teilstück) und Flur 21, Flurstück 74 (Teilstück)

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Flurstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 15  
Herstellung der Erschließungsanlage "Ketzberg" Widmung der Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/1910/2010  
Ö 16  
Herstellung der Erschließungsanlage "Pantholz" Widmung der Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/1911/2010  
Ö 17  
Herstellung der Erschließungsanlage "Schulstraße" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/1912/2010  
Ö 18  
Anfragen    
Ö 19  
Verschiedenes