Der Rat der Stadt beschließt die
Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der im Sachverhalt dieser
Sitzungsvorlage dargestellten Beschlussvorschläge.
zu B)
Der Rat der Stadt beschließt die
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ gemäß § 10 (1)
BauGB als Satzung. Der Begründung in der Fassung vom Juni 2005 wird zugestimmt.
27.06.2005 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 7 - ungeändert beschlossen
zu A)
zu A)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig, die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen
entsprechend der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten
Beschlussvorschläge zu beschließen.
zu B)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48
„Ostringhausen“ gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Begründung in der Fassung vom Juni 2005 wird zugestimmt.
04.07.2005 - Rat der Stadt
Ö 10 - (offen)
zu A)
1. stv. Bürgermeisterin Reetz
übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz. Beigeordneter Graef teilt
mit, dass das erste Grundstück mit einer Größe von 2.100 m² zwischenzeitlich an
ein auswärtiges Unternehmen verkauft worden ist.
Bezogen auf die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen des Herrn
Uwe Thomas beschließt der Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Abwägung
die Bedenken zurückzuweisen, da sie in der vorliegenden Form keinen Bezug auf
das laufende Änderungsverfahren nehmen. Die Bebauungsplanänderung wird in der
vorliegenden Form weitergeführt.
zu A)
Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend
der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten Beschlussvorschläge.
zu B)
Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“
gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Begründung in der Fassung vom Juni 2005
wird zugestimmt.
Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Wermelskirchen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2000 - 2003 (Verfasser : Stubenrauch, Klaus)