Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ nach § 1 Absatz 8 BauGB
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
zu B)
Der Rat der Stadt beschließt, im Rahmen des
vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Absatz 2 BauGB auf der
Grundlage des vorliegenden Planentwurfs die öffentliche Auslegung nach § 3
Absatz 2 sowie die Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
27.06.2005 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 8 - ungeändert beschlossen
zu A)
zu A)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer
Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), die Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ nach § 1 Absatz 8 BauGB im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu beschließen.
zu B)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer
Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, im Rahmen des
vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Absatz 2 BauGB auf der Grundlage
des vorliegenden Planentwurfs die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2
sowie die Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
04.07.2005 - Rat der Stadt
Ö 11 - (offen)
zu A)
Bürgermeister Weik übernimmt zu diesem
Tagesordnungspunkt wieder den Vorsitz.
zu A)
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48
„Ostringhausen“ nach § 1 Absatz 8 BauGB im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB.
zu B)
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, im Rahmen
des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Absatz 2 BauGB auf der
Grundlage des vorliegenden Planentwurfs die öffentliche Auslegung nach § 3
Absatz 2 sowie die Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Wermelskirchen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2000 - 2003 (Verfasser : Stubenrauch, Klaus)