Tagesordnung - 11. Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: 11. Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 14.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Ersatzwahlen zu Ausschüssen und Gremien
RAT/3382/2016  
Ö 4  
Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad Anpassung der Eintrittsgelder
Enthält Anlagen
RAT/3339/2016  
Ö 5  
Errichtung einer Kunstrasenanlage
Enthält Anlagen
RAT/3319/2016-1  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt,

 

a)      den Sportplatz Höferhof im Jahr 2017 in eine Kunstrasenanlage umzuwandeln,

 

b)      auf die Umwandlung des Tennenplatzes Eifgen in eine Kunstrasenanlage zu verzichten, um diesen Standort für den Bau eines neuen Hallenbades zu sichern.

 

Darüber hinaus bleibt das weitere Beratungsergebnis abzuwarten.   

   
    07.03.2016 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Die Angelegenheit wird in die Fraktionen verwiesen mit der Maßgabe, hierüber in der Sitzung des Rates der Stadt am 14.03.2016 zu entscheiden.

   
    14.03.2016 - Rat der Stadt
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Niederschrift zur Sitzung des Rates der Stadt vom 14.03.2016 zu Tagesordnungspunkt 5 zu ändern und wie folgt zu fassen.

 

Das Mitglied des Rates Herr Oliver Platt beantragt den zur Abstimmung gestellten Antrag unter Punkt c wie folgt zu ändern: „Die Nutzer der Sportanlagen verpflichten sich, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltsaufwendungen mit einer Summe von 30.000,00 € in Eigenleistung zu erbringen.“ Diese Änderung des Antrags wird  mit 34 Nein-Stimmen (16 CDU, 8 SPD, 7 WNKUWG Freie Wähler, 2 FDP, Herr Springer) bei 7 Enthaltungen (4 Bündnis 90/Die Grünen, 2 SPD, Herr Müßener) und 8 Ja-Stimmen (5 Bürgerforum, 2 FDP, Frau Hildner) abgelehnt.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt getrennte Abstimmung der Punkte a- d.

 

Der Rat der Stadt beschließt,

 

a)      mehrheitlich mit 34 Ja-Stimmen (16 CDU, 10 SPD, 7 WNKUWG Freie Wähler, Herr Bürgermeister Rainer Bleek) und 13 Nein-Stimmen (5 Bürgerforum, 3 Bündnis 90/Die Grünen, 3 FDP, Herr Müßener, Herr Springer) bei 3 Enthaltungen (1 FDP, 1 Bündnis 90/Die Grünen, Frau Hildner) den Neubau von zwei großen Kunstrasenplätzen gemäß der Planung der Firma Ingenieurbüro Vennegeerts vom 04. Januar 2016 im Zeitraum 2016 bis 2018,

 

b)   einstimmig den Sportplatz Höferhof ab 2016, spätestens 2017, in eine Kunstrasenanlage umzuwandeln. Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von € 676.643,52 plus € 65.000,00 Planungskosten sind in den Haushalt 2016/2017 einzustellen. Der Eigenanteil des Vereins soll einmalig in Form einer Geldeinlage beziehungsweise Sacheinlage in Höhe von 100.000,00 € eingebracht werden. Weiterhin soll sich der Verein verpflichten, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltsaufwendungen mit einer Summe von bis zu € 20.000,00  pro Jahr in Eigenleitung zu erbringen. Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Investitionsförderungspaket des Kreises mit der Summe von € 150.000,00 sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansatzes gemäß der Kostenaufstellung Sportplätze aus 2013 mit € 99.071,45 eingebracht werden.

 

c)mehrheitlich mit 34 Ja-Stimmen (16 CDU, 10 SPD, 7 WNKUWG Freie Wähler, Herr Bürgermeister Rainer Bleek) und 10 Nein-Stimmen (5 Bürgerforum, 3 FDP, Herr Müßener, Herr Springer) bei 6 Enthaltungen (1 FDP, 4 Bündnis 90/Die Grünen, Frau Hildner) den große Tennenplatz im Eifgen ab 2018, spätestens 2019, in eine Kunstrasenanlage umzuwandeln. Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von € 596.011,50 plus € 65.000,00 Planungskosten sind in den Haushalt 2018/2019 einzustellen. Die Vergabe der Nutzungsstunden erfolgt entweder durch das Sportamt oder durch den Stadtsportverband. Die Vergabe richtet sich nach den am Spielbetrieb angemeldeten Mannschaften und deren Trainingsnotwendigkeiten. Ferner sollen auch für andere Gruppen wie zum Beispiel Schulen und freie Spielgemeinschaften Zeiten für Trainings- und Sportmöglichkeiten vorgehalten werden. Die Nutzer der Sportanlage sollen sich verpflichten, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltsaufwendungen mit einer Summe von bis zu € 30.000,00 in Eigenleistung zu erbringen. Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Investitionsförderungspaket mit einer Summe von € 150.000,00, sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansatzes Sportstätte Tente gemäß Kostenaufstellung Sportplätze aus 2013 mit € 46.546,13 eingebracht werden.

 

d) einmütig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), die Sportstätte Tente aufzugeben. Eine Renaturierung ist nicht vorgesehen.

Ö 6  
Sicherstellung des Brandschutzes im Stadtgebiet Wermelskirchen
RAT/3380/2016  
Ö 7  
Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Kattwinkelsche Fabrik" für das Wirtschaftsjahr 2016 einschl. Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan
Enthält Anlagen
RAT/3368/2016  
Ö 8  
Ergänzung zum Stellenplanentwurf 2016
Enthält Anlagen
RAT/3395/2016  
Ö 9  
Haushaltsplanung 2016
Enthält Anlagen
RAT/3379/2016-1  
Ö 10  
Beteiligung an der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH 1. Erweiterung des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH unter § 2 (Gegenstand der Gesellschaft). 2. Gründung einer MVZ-Trägergesellschaft "MVZ Wermelskirchen GmbH" als 100%ige Tochtergesellschaft der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH.
Enthält Anlagen
RAT/3372/2016  
Ö 11  
Beitritt der Stadt Wermelskirchen zur KoPart eG
RAT/3387/2016  
Ö 12  
Nebentätigkeitsvergütungen und Abführungspflichten des Bürgermeisters; Einnahmejahr 2015 / Abführungsjahr 2016
Enthält Anlagen
RAT/3386/2016  
Ö 13  
Pestalozzischule / Übergang der Trägerschaft auf den Rheinisch Bergischen Kreis Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen im Rheinisch-Bergischen Kreis
Enthält Anlagen
RAT/3336/2016  
Ö 14  
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Wermelskirchen Verlängerung der Laufzeit bis Ende 2016
RAT/3329/2016  
Ö 15  
Genehmigung von Eilbeschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses durch den Rat der Stadt; hier: Beantragung von Städtebaufördermitteln zur Integration von Flüchtlingen
RAT/3393/2016  
Ö 16  
Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/3332/2016  
Ö 17  
Ergänzungssatzung "Oberwinkelhausen (2)" A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage B. Beschluss der Satzung
Enthält Anlagen
RAT/3347/2016  
Ö 18  
Ergänzungssatzung "Halzenberg" A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage B. Beschluss der Satzung
Enthält Anlagen
RAT/3349/2016  
Ö 19  
Antrag der Fraktionen von FDP und WNK UWG FREIE WÄHLER vom 12.02.2016: Wiederzulassung des Parkens auf dem Platz unter dem Weihnachtsbaum
Enthält Anlagen
RAT/3378/2016  
Ö 20  
Anfragen    
Ö 21  
Verschiedenes    
N 1     Personalangelegenheit; Anrechnung von "Kann-Zeiten" nach § 12 (1) LBeamtVG NRW      
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