Tagesordnung - 11. Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: 11. Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 14.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Ersatzwahlen zu Ausschüssen und Gremien
RAT/3382/2016  
Ö 4  
Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad Anpassung der Eintrittsgelder
Enthält Anlagen
RAT/3339/2016  
Ö 5  
Errichtung einer Kunstrasenanlage
Enthält Anlagen
RAT/3319/2016-1  
Ö 6  
Sicherstellung des Brandschutzes im Stadtgebiet Wermelskirchen
RAT/3380/2016  
Ö 7  
Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Kattwinkelsche Fabrik" für das Wirtschaftsjahr 2016 einschl. Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan
Enthält Anlagen
RAT/3368/2016  
Ö 8  
Ergänzung zum Stellenplanentwurf 2016
Enthält Anlagen
RAT/3395/2016  
Ö 9  
Haushaltsplanung 2016
Enthält Anlagen
RAT/3379/2016-1  
Ö 10  
Beteiligung an der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH 1. Erweiterung des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH unter § 2 (Gegenstand der Gesellschaft). 2. Gründung einer MVZ-Trägergesellschaft "MVZ Wermelskirchen GmbH" als 100%ige Tochtergesellschaft der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH.
Enthält Anlagen
RAT/3372/2016  
Ö 11  
Beitritt der Stadt Wermelskirchen zur KoPart eG
RAT/3387/2016  
Ö 12  
Nebentätigkeitsvergütungen und Abführungspflichten des Bürgermeisters; Einnahmejahr 2015 / Abführungsjahr 2016
Enthält Anlagen
RAT/3386/2016  
Ö 13  
Pestalozzischule / Übergang der Trägerschaft auf den Rheinisch Bergischen Kreis Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen im Rheinisch-Bergischen Kreis
Enthält Anlagen
RAT/3336/2016  
Ö 14  
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Wermelskirchen Verlängerung der Laufzeit bis Ende 2016
RAT/3329/2016  
Ö 15  
Genehmigung von Eilbeschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses durch den Rat der Stadt; hier: Beantragung von Städtebaufördermitteln zur Integration von Flüchtlingen
RAT/3393/2016  
Ö 16  
Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/3332/2016  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

  1. Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan auf Seite 89 dargestellten Maßnahmen (s. Anlage 6) vorzubereiten. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 eine Lärmmessung durchzuführen, um wirksame Maßnahmen zur Motorradlärmproblematik ableiten zu können.
    Die Ergebnisse werden dann in einem der folgenden Ausschüsse präsentiert.

 

  1. Um Planinhalte und deren Umsetzung besser verfolgen zu können, wird die Verwaltung mindestens einmal im Jahr im Ausschuss Bericht erstatten.

               

   
    16.02.2016 - Ausschuss für Umwelt und Bau
    Ö 3 - (offen)
   

Der Ausschuss für Umwelt und Bau empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen:

 

  1. Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

  1. Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan auf Seite 89 dargestellten Maßnahmen (s. Anlage 6) vorzubereiten. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 eine Lärmmessung durchzuführen, um wirksame Maßnahmen zur Motorradlärmproblematik ableiten zu können.
    Die Ergebnisse werden dann in einem der folgenden Ausschüsse präsentiert.

 

  1. Um Planinhalte und deren Umsetzung besser verfolgen zu können, wird die Verwaltung mindestens einmal im Jahr im Ausschuss Bericht erstatten.

 

   
    29.02.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Herr MdR Friedel Burghoff (Büro) regt an, bei der Lärmmessung (Punkt 4) die Kreisstraßen K 3, K 8 und K 14 einzubeziehen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Punkte 1 5 zu beschließen.

 

  1. Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

  1. Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2)r die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan auf Seite 89 dargestellten Maßnahmen (s. Anlage 6) vorzubereiten. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 eine Lärmmessung durchzuführen, um wirksame Maßnahmen zur Motorradlärmproblematik ableiten zu können.
    Die Ergebnisse werden dann in einem der folgenden Ausschüsse präsentiert.

 

  1. Um Planinhalte und deren Umsetzung besser verfolgen zu können, wird die Verwaltung mindestens einmal im Jahr im Ausschuss Bericht erstatten.

 

 

   
    14.03.2016 - Rat der Stadt
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:

 

  1. Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

  1. Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im rmaktionsplan auf Seite 89 dargestellten Maßnahmen (s. Anlage 6) vorzubereiten. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 eine Lärmmessung durchzuführen, um wirksame Maßnahmen zur Motorradlärmproblematik ableiten zu können.
    Die Ergebnisse werden dann in einem der folgenden Ausschüsse präsentiert.

 

  1. Um Planinhalte und deren Umsetzung besser verfolgen zu können, wird die Verwaltung mindestens einmal im Jahr im Ausschuss Bericht erstatten.
Ö 17  
Ergänzungssatzung "Oberwinkelhausen (2)" A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage B. Beschluss der Satzung
Enthält Anlagen
RAT/3347/2016  
Ö 18  
Ergänzungssatzung "Halzenberg" A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage B. Beschluss der Satzung
Enthält Anlagen
RAT/3349/2016  
Ö 19  
Antrag der Fraktionen von FDP und WNK UWG FREIE WÄHLER vom 12.02.2016: Wiederzulassung des Parkens auf dem Platz unter dem Weihnachtsbaum
Enthält Anlagen
RAT/3378/2016  
Ö 20  
Anfragen    
Ö 21  
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