| TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
| Ö 1 |
|
|
Sitzungseröffnung |
|
|
|
| Ö 2 |
|
|
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers |
|
|
|
| Ö 3 |
|
|
Ersatzwahlen zu Ausschüssen und Gremien |
|
RAT/3382/2016 |
|
| Ö 4 |
|
|
Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad
Anpassung der Eintrittsgelder |
|
RAT/3339/2016 |
|
| Ö 5 |
|
|
Errichtung einer Kunstrasenanlage |
|
RAT/3319/2016-1 |
|
| Ö 6 |
|
|
Sicherstellung des Brandschutzes im Stadtgebiet Wermelskirchen |
|
RAT/3380/2016 |
|
| Ö 7 |
|
|
Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Kattwinkelsche Fabrik" für das Wirtschaftsjahr 2016 einschl. Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan |
|
RAT/3368/2016 |
|
| Ö 8 |
|
|
Ergänzung zum Stellenplanentwurf 2016 |
|
RAT/3395/2016 |
|
| Ö 9 |
|
|
Haushaltsplanung 2016 |
|
RAT/3379/2016-1 |
|
| Ö 10 |
|
|
Beteiligung an der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH
1. Erweiterung des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH unter § 2 (Gegenstand der Gesellschaft).
2. Gründung einer MVZ-Trägergesellschaft "MVZ Wermelskirchen GmbH" als 100%ige Tochtergesellschaft der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH.
|
|
RAT/3372/2016 |
|
| Ö 11 |
|
|
Beitritt der Stadt Wermelskirchen zur KoPart eG |
|
RAT/3387/2016 |
|
| Ö 12 |
|
|
Nebentätigkeitsvergütungen und Abführungspflichten des Bürgermeisters;
Einnahmejahr 2015 / Abführungsjahr 2016 |
|
RAT/3386/2016 |
|
| Ö 13 |
|
|
Pestalozzischule / Übergang der Trägerschaft auf den Rheinisch Bergischen Kreis
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen im Rheinisch-Bergischen Kreis |
|
RAT/3336/2016 |
|
| Ö 14 |
|
|
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Wermelskirchen
Verlängerung der Laufzeit bis Ende 2016
|
|
RAT/3329/2016 |
|
| Ö 15 |
|
|
Genehmigung von Eilbeschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses durch den Rat der Stadt;
hier: Beantragung von Städtebaufördermitteln zur Integration von Flüchtlingen |
|
RAT/3393/2016 |
|
| Ö 16 |
|
|
Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen |
|
RAT/3332/2016 |
|
| |
|
VORLAGE |
| |
|
Beschlussvorschlag: - Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
- Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten. - Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan auf Seite 89 dargestellten Maßnahmen (s. Anlage 6) vorzubereiten. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 eine Lärmmessung durchzuführen, um wirksame Maßnahmen zur Motorradlärmproblematik ableiten zu können.
Die Ergebnisse werden dann in einem der folgenden Ausschüsse präsentiert.
- Um Planinhalte und deren Umsetzung besser verfolgen zu können, wird die Verwaltung mindestens einmal im Jahr im Ausschuss Bericht erstatten.
|
| |
|
| |
|
16.02.2016 - Ausschuss für Umwelt und Bau |
| |
|
Ö 3 - (offen) |
| |
|
Der Ausschuss für Umwelt und Bau empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen: - Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
- Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten. - Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan auf Seite 89 dargestellten Maßnahmen (s. Anlage 6) vorzubereiten. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 eine Lärmmessung durchzuführen, um wirksame Maßnahmen zur Motorradlärmproblematik ableiten zu können.
Die Ergebnisse werden dann in einem der folgenden Ausschüsse präsentiert.
- Um Planinhalte und deren Umsetzung besser verfolgen zu können, wird die Verwaltung mindestens einmal im Jahr im Ausschuss Bericht erstatten.
|
| |
|
| |
|
29.02.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr |
| |
|
Ö 7 - ungeändert beschlossen |
| |
|
Herr MdR Friedel Burghoff (Büro) regt an, bei der Lärmmessung (Punkt 4) die Kreisstraßen K 3, K 8 und K 14 einzubeziehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Punkte 1 – 5 zu beschließen. - Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
- Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten. - Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan auf Seite 89 dargestellten Maßnahmen (s. Anlage 6) vorzubereiten. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 eine Lärmmessung durchzuführen, um wirksame Maßnahmen zur Motorradlärmproblematik ableiten zu können.
Die Ergebnisse werden dann in einem der folgenden Ausschüsse präsentiert.
- Um Planinhalte und deren Umsetzung besser verfolgen zu können, wird die Verwaltung mindestens einmal im Jahr im Ausschuss Bericht erstatten.
|
| |
|
| |
|
14.03.2016 - Rat der Stadt |
| |
|
Ö 16 - ungeändert beschlossen |
| |
|
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig: - Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
- Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten. - Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan auf Seite 89 dargestellten Maßnahmen (s. Anlage 6) vorzubereiten. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 eine Lärmmessung durchzuführen, um wirksame Maßnahmen zur Motorradlärmproblematik ableiten zu können.
Die Ergebnisse werden dann in einem der folgenden Ausschüsse präsentiert.
- Um Planinhalte und deren Umsetzung besser verfolgen zu können, wird die Verwaltung mindestens einmal im Jahr im Ausschuss Bericht erstatten.
|
| Ö 17 |
|
|
Ergänzungssatzung "Oberwinkelhausen (2)"
A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage
B. Beschluss der Satzung |
|
RAT/3347/2016 |
|
| Ö 18 |
|
|
Ergänzungssatzung "Halzenberg"
A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage
B. Beschluss der Satzung |
|
RAT/3349/2016 |
|
| Ö 19 |
|
|
Antrag der Fraktionen von FDP und WNK UWG FREIE WÄHLER vom 12.02.2016: Wiederzulassung des Parkens auf dem Platz unter dem Weihnachtsbaum |
|
RAT/3378/2016 |
|
| Ö 20 |
|
|
Anfragen |
|
|
|
| Ö 21 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
| N 1 |
|
|
Personalangelegenheit; Anrechnung von "Kann-Zeiten" nach § 12 (1) LBeamtVG NRW |
|
|
|
| N 2 |
|
|
Grundstücksangelegenheit
Verkauf eines Erbbaugrundstückes |
|
|
|
| N 3 |
|
|
Grundstücksangelegenheit
Verkauf eines städtischen Baugrundstücks |
|
|
|
| N 4 |
|
|
Grundstücksangelegenheit
Flächentausch mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW |
|
|
|
| N 5 |
|
|
Grundstücksangelegenheit
Ankauf von Baugrundstücken |
|
|
|
| N 6 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|