Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die Gebühren für Jahrmärkte werden zum 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
Herbstkirmes 46,00 € je Veranlagungsmeter
Krammarkt 46,00 € je Veranlagungsmeter
Frühjahrskirmes 34,50 € je Veranlagungsmeter
Dhünner Kirmes 9,20 € je Veranlagungsmeter
b) Die Gebühren für Wochenmärkte können unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
c) Die 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008.
Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.