Der Betriebsausschuss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen.
a) Die Gebührentarife für den Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr" werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
Abflusslose Gruben 10,23 € je m³ Schmutzwasser
Kleinkläranlagen 89,89 € je abgefahrenem m³ Fäkalien
b) Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 20.096 € zu entnehmen.
c) Die 6. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017.
Ein Exemplar der 6. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
Es werden Fragen der Ausschussmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt durch die Betriebsleitung beantwortet.