Der Rat der Stadt nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2028 gem. § 9 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW zur Kenntnis.
09.12.2024 - Rat der Stadt
Ö 10 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2028 gem. § 9 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW zur Kenntnis.