Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der zur Zeit gültigen Fassung die Widmung der
nachstehend aufgeführten Grundstücke der Erschließungsanlage Stichstraße
Grunewald als Gemeindestraße zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:
Gemarkung
Dabringhausen, Flur 21, Flurstücke 247, 248, 250
Die zu widmenden
Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraßen
eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen.
Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart
beschränkt.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.