Umnutzungskonzept für das ehemalige Werksgelände "Tente Rollen, Werk 2" in Dabringhausen
Hier: Kenntnisnahme und Zustimmung der städtebaulichen Zielvorstellungen
Der Rat der Stadt beschließt die
Festlegung des Abrechnungsabschnittes für die Erschließungsanlage “In der
Kuhle 1 - 6” wie folgt:
Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung über die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Wermelskirchen vom 22.06.1988 in
der derzeit gültigen Fassung wird für die Erschließungsanlage “In der
Kuhle 1 - 6”, und zwar vom Einmündungsbereich der Weller Straße bis zum
Ausbauende “Einmündungsbereich anderweitiger Straßenzug von In der Kuhle
50 - 62” ein Abrechnungsabschnitt gebildet.
08.12.2003 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Antrag der WNK-Fraktion von 09.11.2003 bezüglich 1. Verkehrslenkung in Wermelskirchen nach Fertigstellung des 3. Bauabschnittes der B 51 n und 2. Verkehrslenkung im Bereich Viktoriastaße/Burgerstraße nach Bau der Erschließung OBI/EKZ