Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt
die mündliche Information zur Entwicklung der Haushaltswirtschaft im I. Quartal
des Haushaltsjahres 2007 (Zeitraum 01.01. bis 31.03.2007) zur Kenntnis. Darüber hinaus nimmt der Haupt- und
Finanzausschuss die Controllingberichte zu den Bauinvestitionen gem. Ziffer 6
der Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling bzgl. des
I. Quartals 2007 zur Kenntnis. Sachverhalt: Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im I. Quartal 2007 Allgemeine Entwicklung Bis zum 31.12.2006 erfolgte eine
entsprechende Information vierteljährlich im Haupt- und Finanzausschuss. In der
Sitzung am 19.03.2007 wurden die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses
über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im IV. Quartal 2006 bzw. im Jahr
2006 insgesamt unterrichtet. Ab dem 01.01.2007 wurde für den
Städtischen Haushalt das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) eingeführt.
Dies hat zur Folge, dass die Information zur Entwicklung der
Haushaltswirtschaft umgestellt werden muss. Wegen des hohen
Umstellungsaufwandes von der kameralen Rechnungsführung auf das NKF und den
erstmaligen Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes nach den
Bestimmungen des NKF war es bislang nicht möglich, die Berichterstattung
aufgrund der geänderten Haushaltsführung umzustellen. Vorrang hatte auch der
letzte kamerale Abschluss des Städtischen Haushaltes für 2006. Nach dem 1. Halbjahr 2007 wird die
Verwaltung eine an das NKF angepasste Information über die Entwicklung der
Haushaltswirtschaft dem Haupt- und Finanzausschuss vorlegen. Diese wird dann vorläufig in vereinfachter Form
erfolgen, bevor die Information und das Controlling dann in 2008 erweitert und
an die Lehre des NKF angepasst wird. In der Sitzung am 16.04.2007 wird
die Verwaltung über erste Tendenzen der Entwicklung in 2007, hier insbesondere
auch zu den Gewerbesteuereinnahmen 2007, mündlich berichten. Es wird um Verständnis dafür
gebeten, dass aufgrund des beträchtlichen Umstellungsaufwandes nicht alle
vorgesehenen Schritte auf einmal, sondern, wie auch in anderen Kommunen üblich,
z. T. sukzessive erfolgen. Bauinvestitionscontrolling
Der Rat der Stadt hat in seiner
Sitzung am 23.10.2000 Richtlinien für die Durchführung von
Bauinvestitionscontrolling beschlossen, die zum 01.01.2001 in Kraft getreten
sind. Dem Haupt- und Finanzausschuss sind
nach Ziffer 6 dieser Richtlinien quartalsweise standardisierte Berichte
vorzulegen, in denen der aktualisierte Zeitplan, der Kosten-, Planungs-,
Genehmigungsstand und die Gewährung von Zuschüssen und Kostenbeteiligungen
dargestellt werden. Die entsprechende Information
erfolgt hiermit nach Ende des I. Quartals 2007 mittels der dieser Sitzungsvorlage
beigefügten Anlagen “Controllingbericht Bauinvestitionen” für Hoch-
und Tiefbau – sowie für sonstige Maßnahmen. Die Aufstellungen wurden vom
Hochbauamt und vom Tiefbauamt erstellt und mit der Kämmerei abgestimmt. Die Information erfolgt hier entsprechend
der bisherigen Art und Weise. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die
Richtlinien für das Bauinvestitionscontrolling in diesem Jahre in einer
Arbeitsgruppe der Verwaltung überarbeitet werden. Anlage/n: -
Controllingberichte für das I. Quartal 2007 zu den -
Hochbaumaßnahmen -
Tiefbaumaßnahmen und den -
sonstigen Maßnahmen
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