Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt
a) Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22 GemHVO NRW
b) die in der Anlage dargestellten Ermächtigungsübertragungen vom Haushaltsjahr 2013 nach 2014.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig