Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2014 zur Kenntnis.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen:
a) die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2014 wie folgt:
Krankentransportwagen (KTW) je Transport 165,00 € (bisher 158,00 €)
Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz 410,00 € (bisher 361,00 €)
Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz 231,00 € (unverändert)
Notarzt je Einsatz 106,54 € (unverändert)
KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 € (unverändert)
b) die 12. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 12. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.