Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Abwägung der zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ vorgebrachten Stellungnahmen wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.
b)
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ und stimmt der zugehörigen Begründung zu.
08.06.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 3 - ungeändert beschlossen
a)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, zu beschließen, die Abwägung der zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ vorgebrachten Stellungnahmen wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.
b)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ zu beschließen und der zugehörigen Begründung zuzustimmen.
Die Beschlüsse erfolgen einstimmig.
15.06.2020 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
a)Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, die Abwägung der zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ vorgebrachten Stellungnahmen wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.
b)Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchendie 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ und stimmt der zugehörigen Begründung zu.