Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wermelskirchen beschließt in der Fassung vom 12.05.2020:
-die Anlage 1 „Räumlicher Geltungsbereich, Kartierung und Bewertung“ und
-die Anlage 2 „Stadtbildanalyse“ (Ersteinschätzung und Bewertung der Gebäude)
der „Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung privater Fassaden und Frei- und Gartenflächen in der Innenstadt von Wermelskirchen“ (Fassadenprogramm).
08.06.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wermelskirchen, in der Fassung vom 12.05.2020 zu beschließen:
- die Anlage 1 „Räumlicher Geltungsbereich, Kartierung und Bewertung“ und
- die Anlage 2 „Stadtbildanalyse“ (Ersteinschätzung und Bewertung der Gebäude)
der „Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung privater Fassaden und Frei- und Gartenflächen in der Innenstadt von Wermelskirchen“ (Fassadenprogramm).
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
15.06.2020 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen in der Fassung vom 12.05.2020:
- die Anlage 1 „Räumlicher Geltungsbereich, Kartierung und Bewertung“ und
- die Anlage 2 „Stadtbildanalyse“ (Ersteinschätzung und Bewertung der Gebäude)
der „Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung privater Fassaden und Frei- und Gartenflächen in der Innenstadt von Wermelskirchen“ (Fassadenprogramm).