Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2019 der Stadtsparkasse Wermelskirchen und erteilt den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung.
Der Beschluss wird unter Inanspruchnahme des § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Textabstimmung des Rates der Stadt zur Übertragung von Befugnissen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss getroffen.
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
15.06.2020 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2019 der Stadtsparkasse Wermelskirchen und erteilt einstimmig den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung.
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und verlassen den Sitzungstisch.