Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ zur Kenntnis und beschließt
a) die Gebühren für das Beerdigungswesen entsprechend den vorgelegten Änderungen zum Gebührentarif zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen ab dem 01.01.2010 zu ändern sowie
b) die 21. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 21. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
23.11.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum
Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ zur Kenntnis und beschließt
Der Haupt-
und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt
„Bestattungswesen“ zur Kenntnis und empfiehlt einmütig bei 2
Enthaltungen ( 2 SPD) dem Rat der Stadt
a) die Gebühren für das
Beerdigungswesen entsprechend den vorgelegten Änderungen zum Gebührentarif zur
Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen
ab dem 01.01.2010 zu ändern sowie
b) die 21. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen
vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Ein
Exemplar der 21. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die
Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
14.12.2009 - Rat der Stadt
Ö 19 - (offen)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ zur Kenntnis und beschließt einstimmig
a) die Gebühren für das Beerdigungswesen entsprechend den vorgelegten Änderungen zum Gebührentarif zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen ab dem 01.01.2010 zu ändern sowie
b) die 21. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 21. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.