Unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beschließt der Haupt- und Finanzausschuss die Teilnahme der Stadt Wermelskirchen an der internationalen Kampagne „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“. Die Stadt Wermelskirchen wird sich zunächst an der öffentlichen Aktion am 30.11.2009 beteiligen und hierzu ein bekanntes öffentliches Gebäude beleuchten. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Aktion umzusetzen.
Die evtl. Durchführung weiterer Aktionen bleibt der weiteren Beratung vorbehalten.
23.11.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Unter Inanspruchnahme von § 60 Abs
Frau
Paulig übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Leitung der Sitzung.
Unter
Inanspruchnahme von § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beschließt
der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Teilnahme der Stadt
Wermelskirchen an der internationalen Kampagne „Städte für das Leben
– Städte gegen die Todesstrafe“. Die Stadt Wermelskirchen wird sich
zunächst an der öffentlichen Aktion am 30.11.2009 beteiligen und hierzu ein
bekanntes öffentliches Gebäude beleuchten. Die Verwaltung wird beauftragt,
diese Aktion umzusetzen.
Die
evtl. Durchführung weiterer Aktionen bleibt der weiteren Beratung vorbehalten.