Unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (Eilbeschluss) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bei dem Produkt 006.001.001 („Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die Zuschüsse an Kindergärten freier Träger in Höhe von 39.000,00 € bereitzustellen. Über die Deckung ist im Zuge der Jahresabschlussarbeiten zu entscheiden.
23.11.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Unter Inanspruchnahme von § 60 Abs
Unter
Inanspruchnahme von § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(Eilbeschluss) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig gemäß § 83
Abs. 2 GO NRW bei dem Produkt006.001.001 („Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“)
überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die Zuschüsse an Kindergärten
freier Träger in Höhe von 39.000,00 € bereitzustellen. Über die Deckung
ist im Zuge der Jahresabschlussarbeiten zu entscheiden.