Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten bei der baulichen Einzelmaßnahme „Erweiterung Cafeteria Gymnasium“ (Auftragssachkonto I 01122221 7851000) von 147.000,00 € um 51.000,00 € auf 198.000,00 € gem. § 24 Abs. 2 GemHVO NRW zur Kenntnis.Die Deckung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit über Minderauszahlungen bei dem Produkt 001.012.001 (Sachkonto I 01122701 01000 7851000 Sanierung Mehrzweckhalle Dabringhausen.
23.11.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 13 - zur Kenntnis genommen
Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten bei der baulichen
Einzelmaßnahme „Erweiterung Cafeteria Gymnasium“ (Auft
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die
Erhöhung der Gesamtkosten bei der baulichen Einzelmaßnahme „Erweiterung
Cafeteria Gymnasium“
(Auftragssachkonto I 01122221 7851000) von 147.000,00
€ um 51.000,00 € auf 198.000,00
€ gem. § 24 Abs. 2
GemHVO NRW zur Kenntnis.Die
Deckung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit über Minderauszahlungen bei dem
Produkt 001.012.001 (Sachkonto
I 01122701 01000
7851000
Sanierung Mehrzweckhalle
Dabringhausen.
Technischer
Beigeordneter Dr. Prusa sagt den Ausschussmitgliedern des Haupt- und
Finanzausschusses zu, die entstanden Mehrausgaben bei den Baunebenkosten in
Höhe von rd. 12.800,-- € zu erläutern und dem Protokoll beizufügen.
14.12.2009 - Rat der Stadt
Ö 5 - (offen)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten bei der baulichen Einzelmaßnahme „Erweiterung Cafeteria Gymnasium“ (Auftragssachkonto I 01122221 7851000) von 147.000,00 € um 51.000,00 € auf 198.000,00 € gem. § 24 Abs. 2 GemHVO NRW zur Kenntnis. Die Deckung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit über Minderauszahlungen bei dem Produkt 001.012.001 (Sachkonto I 01122701 01000 7851000 Sanierung Mehrzweckhalle Dabringhausen).