Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die 3. Nachtragssatzung vom 14.12.2009 zur Satzung für die Stiftung „Wohnungshilfswerk der Stadt Wermelskirchen“ vom 15.12.1994 in der ebenfalls als Anlage zur Ratsvorlage RAT/1748/2009 vorgelegten Fassung.
23.11.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die 3
Der Haupt-
und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die 3.
Nachtragssatzung vom 14.12.2009 zur Satzung für die Stiftung
„Wohnungshilfswerk der Stadt Wermelskirchen“ vom 15.12.1994 in der
ebenfalls als Anlage zur Ratsvorlage RAT/1748/2009 vorgelegten Fassung zu
beschließen.
14.12.2009 - Rat der Stadt
Ö 13 - (offen)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließtbei 1 Enthaltung und 2 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen) die 3. Nachtragssatzung vom 14.12.2009 zur Satzung für die Stiftung „Wohnungshilfswerk der Stadt Wermelskirchen“ vom 15.12.1994 in der als Anlage zur Beschlussvorlage RAT/1748/2009 vorgelegten Fassung.