Der Rat der Stadt beschließt die 1. Nachtragssatzung der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der geänderten Betriebssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, die 1. Nachtragssatzung der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Ein Exemplar der geänderten Betriebssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
03.12.2012 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die 1. Nachtragssatzung der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Ein Exemplar der geänderten Betriebssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
10.12.2012 - Rat der Stadt
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 1. Nachtragssatzung der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der geänderten Betriebssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beigefügt.