Tagesordnung - 23. Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: 23. Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 10.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:47 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Ersatzwahlen zu Ausschüssen und Gremien
RAT/2470/2012  
Ö 4  
Einführung des "Papierlosen Sitzungsdienstes"
RAT/2413/2012  
Ö 5  
Stellenplanentwurf 2013
Enthält Anlagen
RAT/2464/2012  
Ö 6  
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2013 hier: Einbringung
Enthält Anlagen
RAT/2472/2012  
Ö 7  
Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aus dem Haushaltsjahr 2011 nach 2012
RAT/2473/2012  
Ö 8  
Mach Dich auf den Weg, Projekt zum Nachholen des Hauptschulabschlusses.
RAT/2422/2012  
Ö 9  
Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern in Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/2453/2012  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 84 "Innenstadtdreieck" a) Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit b) Auslegungsbeschluss
Enthält Anlagen
RAT/2440/2012  
Ö 11  
Errichtung einer Sekundarschule
RAT/2471/2012  
Ö 12  
Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen" sowie die 23. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976
Enthält Anlagen
RAT/2460/2012  
Ö 13  
Änderung der Abfallsatzung; Altkleidersammlung im Stadtgebiet und Anpassung an Gesetzesänderung
Enthält Anlagen
RAT/2415/2012  
Ö 14  
Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" einschließlich der 3. Nachtragssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008
Enthält Anlagen
RAT/2459/2012  
Ö 15  
1. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb
Enthält Anlagen
RAT/2344/2012  
Ö 16  
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2011
RAT/2431/2012  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2011 per 31.12.2011 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.703.062,77ab.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.100.214,86 an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.              

             

  1. Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, vom 07.11.2012 vorbehaltlose Entlastung.

 

  1. Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

   
    22.11.2012 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

1.                Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2011 per 31.12.2011 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht festzustellen. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.703.062,77 € ab.

 

2.                Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.100.214,86 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

3.                Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, vom 07.11.2012 vorbehaltlose Entlastung.

 

4.                Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

 

   
    10.12.2012 - Rat der Stadt
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

1.                Der Rat der Stadt stellt einstimmig den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2011 per 31.12.2011 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.703.062,77 € ab.

 

2.                Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.100.214,86 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

             

3.                Der Rat der Stadt erteilt einstimmig gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beigefügt.

Ö 17  
Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)
Enthält Anlagen
RAT/2434/2012  
Ö 18  
Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 14. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995
Enthält Anlagen
RAT/2435/2012  
Ö 19  
Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
Enthält Anlagen
RAT/2458/2012  
Ö 20  
Einrichtung eines Ausschusses für Umwelt, Bau und Vergabe; Antrag der Fraktion WNK UWG FREIE WÄHLER vom 15.11.2012
Enthält Anlagen
RAT/2466/2012  
Ö 21  
Bau einer neuen Feuerwache; Antrag der Fraktion Bürgerforum vom 16.11.2012
Enthält Anlagen
RAT/2467/2012  
Ö 22  
Anfragen    
Ö 23  
Verschiedenes    
N 1     Abschluss eines städtebaulichen Vertrages im Bereich Unterstraße in Wermelskirchen      
N 2     Verkauf eines städtischen Grundstückes      
N 3     Grundstücksangelegenheit Verkauf eines Erbbaugrundstückes      
N 4     Grundstücksangelegenheit Ankauf einer Waldfläche      
N 5     Verschiedenes