Herr Schindler gibt den Ausschussmitgliedern ergänzende Informationen zur fußläufigen Verbindung Telegrafenstraße und teilt mit, dass die Begründung Bebauungsplan Nr. 84 „Innenstadtdreieck“ durch nachfolgende Textpassage ergänzt wird:
"Die im Rahmen des Innenstadtentwicklungskonzepts (Integriertes Handlungskonzept – Masterplan) vorgesehene fußläufige Wegeverbindung zwischen Telegrafenstraße und Kölner Straße wird im Bebauungsplan durch Festsetzung eines Geh- und Leitungsrechts zu Gunsten der Allgemeinheit gesichert."
Herr Dr. Prusa informiert die Ausschussmitglieder über das inzwischen vorliegende schriftliche Ergebnis der Artenschutzprüfung.
Zu a)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltragen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie den Sachstandsbericht zur Artenschutzprüfung zur Kenntnis.
zu b)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 „Innenstadtdreieck“ einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.