Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnete Irmhild Engelbrecht wird vom Bürgermeister nach § 67 Absatz 3 GO in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.