Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom
Jahresabschluss und vom Lagebericht 2002 und erteilt den Organen der
Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 7 (2) Buchstabe f SpkG NW Entlastung.
Die Mitglieder und stellvertretenden
Mitglieder des Verwaltungsrates Stadtsparkasse nehmen aus Gründen des § 31 GO
NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.