Bezogen
auf die Anregung der Unteren Landschaftsbehörde des RBK die Eingriffsregelung
anzuwenden und Kompensationsmaßnahmen festzusetzen beschließt der Rat der
Stadt, diese entsprechend des Ergebnisses der Prüfung nicht zu berücksichtigen.
Der Änderungsentwurf wird in vorliegender Form weitergeführt.
Bezogen
auf die Befürchtungen der Bürger Barta und Matenar hinsichtlich
negativer Auswirkungen auf den Charakter der städtebaulichen Struktur
beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend des Ergebnisses der Prüfung
als unbegründet zurückzuweisen. Der Änderungsentwurf wird in vorliegender Form
weitergeführt.
Bezogen
auf die Bedenken der Bürger Barta und Matenar hinsichtlich der Festsetzung
„Bereich ohne Ein- und Ausfahrt“ beschließt der Rat der Stadt, diese
entsprechend des Ergebnisses der Prüfung zurückzuweisen. Die Festsetzung bleibt
Bestandteil des Änderungsentwurfs.
Bezogen
auf den Anregung der Bürger Barta und Matenar hinsichtlich der
beantragten Festschreibungen zur Erschließung beschließt der Rat der
Stadt, diese zurückzuweisen, da sie entsprechend des Ergebnisses der Prüfung
das Bauleitplanverfahren nicht betrifft.
Zu B)
Der
Rat der Stadt beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 bestehend
aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen als Satzung gemäß § 10 (1)
BauGB. Der zugehörigen Begründung wird zugestimmt.
12.06.2006 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Zu A)
Zu A)
Bezogen
auf die Anregung der Unteren Landschaftsbehörde des RBK die Eingriffsregelung
anzuwenden und Kompensationsmaßnahmen festzusetzen empfiehlt der Ausschuss
für Stadtentwicklung und Verkehr einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen,
diese entsprechend des Ergebnisses der Prüfung nicht zu berücksichtigen. Der
Änderungsentwurf wird in vorliegender Form weitergeführt.
Bezogen
auf die Befürchtungen der Bürger Barta und Matenar hinsichtlich negativer
Auswirkungen auf den Charakter der städtebaulichen Struktur empfiehlt
der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr einstimmig dem Rat der Stadt zu
beschließen, diese entsprechend des Ergebnisses der Prüfung als unbegründet
zurückzuweisen. Der Änderungsentwurf wird in vorliegender Form weitergeführt.
Bezogen
auf die Bedenken der Bürger Barta und Matenar hinsichtlich der Festsetzung
„Bereich ohne Ein- und Ausfahrt“ empfiehlt der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, diese
entsprechend des Ergebnisses der Prüfung zurückzuweisen. Die Festsetzung bleibt
Bestandteil des Änderungsentwurfs.
Bezogen
auf den Anregung der Bürger Barta und Matenar hinsichtlich der beantragten Festschreibungen
zur Erschließung empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, diese zurückzuweisen, da sie
entsprechend des Ergebnisses der Prüfung das Bauleitplanverfahren nicht betrifft.
Zu B)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt einstimmig dem Rat der
Stadt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 bestehend aus Planzeichnung
und textlichen Festsetzungen als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB zu beschließen.
Der zugehörigen Begründung wird zugestimmt.
19.06.2006 - Rat der Stadt
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Zu A)
Zu A)
Bezogen auf die Anregung der Unteren
Landschaftsbehörde des RBK die Eingriffsregelung anzuwenden und
Kompensationsmaßnahmen festzusetzen beschließt der Rat der Stadt einstimmig
bei 4 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen), diese entsprechend des Ergebnisses
der Prüfung nicht zu berücksichtigen. Der Änderungsentwurf wird in vorliegender
Form weitergeführt.
Bezogen auf die Befürchtungen der
Bürger Barta und Matenar hinsichtlich negativer Auswirkungen auf den Charakter
der städtebaulichen Struktur beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese
entsprechend des Ergebnisses der Prüfung als unbegründet zurückzuweisen. Der
Änderungsentwurf wird in vorliegender Form weitergeführt.
Bezogen auf die Bedenken der Bürger
Barta und Matenar hinsichtlich der Festsetzung „Bereich ohne Ein- und
Ausfahrt“ beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend des
Ergebnisses der Prüfung zurückzuweisen. Die Festsetzung bleibt Bestandteil des
Änderungsentwurfs.
Bezogen auf den Anregung der Bürger
Barta und Matenar hinsichtlich der beantragten Festschreibungen zur
Erschließung beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese zurückzuweisen,
da sie entsprechend des Ergebnisses der Prüfung das Bauleitplanverfahren nicht
betrifft.
Zu B)
Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 bestehend aus
Planzeichnung und textlichen Festsetzungen als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB.
Der zugehörigen Begründung wird zugestimmt.