Der Rat der Stadt beruft gemäß § 85 Abs. 2 des
Schulgesetzes den Schulleiter der Städtischen Hauptschule Wermelskirchen, Herrn
Gebhard Lehr, als beratendes Mitglied für die Hauptschule in den
Schulausschuss.
19.06.2006 - Rat der Stadt
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beruft einstimmig gemäß § 85 Abs
Der Rat der Stadt beruft einstimmig gemäß § 85 Abs. 2
des Schulgesetzes den Schulleiter der Städtischen Hauptschule Wermelskirchen,
Herrn Gebhard Lehr, als beratendes Mitglied für die Hauptschule in den
Schulausschuss.