Der Rat der Stadt beschließt die
Aufhebung aller allgemeinen Beschlüsse, die bisher mit dem Ziel zum Erhalt und
der Sicherung der Bahntrasse der ehemaligen KBS 411 getroffen wurden.
Davon ausgenommen sind zunächst
Beschlüsse, die im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen gefasst
worden sind. Diese werden im Einzelfall gesondert aufgehoben oder modifiziert.
Der Rat der Stadt beschließt die
Aufhebung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über ein besonderes
Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für die gesamte Trasse der
ehemaligen Kursbuchstrecke 411 vom 01.04.1997, rechtskräftig durch amtliche
Bekanntmachung am 17.04.1997.
Der Rat der Stadt beauftragt die
Verwaltung, das Verfahren zur Freistellung der ehemaligen Trasse der KBS 411
von Bahnbetriebszwecken gem.§ 23Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
einzuleiten.
12.06.2006 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der
Stadt mit die Aufhebung aller allgemeinen Beschlüsse, di
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 14 Ja-Stimmen (8
CDU, 2 Bürgerforum, 2 WNK UWG, 1 FDP, 1 UWG) bei 5 Gegenstimmen (4 SPD, 1
Bündnis 90/Die Grünen), die Aufhebung aller allgemeinen Beschlüsse zu
beschließen, die bisher mit dem Ziel zum Erhalt und der Sicherung der
Bahntrasse der ehemaligen KBS 411 getroffen wurden.
Davon ausgenommen sind zunächst
Beschlüsse, die im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen gefasst
worden sind. Diese werden im Einzelfall gesondert aufgehoben oder modifiziert.
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 14 Ja-Stimmen (8
CDU, 2 Bürgerforum, 2 WNK UWG, 1 FDP, 1 UWG) bei 5 Gegenstimmen (4 SPD, 1
Bündnis 90/Die Grünen) die Aufhebung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über
ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für die gesamte
Trasse der ehemaligen Kursbuchstrecke 411 vom 01.04.1997, rechtskräftig durch
amtliche Bekanntmachung am 17.04.1997, zu beschließen.
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 14 Ja-Stimmen (8
CDU, 2 Bürgerforum, 2 WNK UWG, 1 FDP, 1 UWG) bei 5 Gegenstimmen (4 SPD, 1
Bündnis 90/Die Grünen) die Verwaltung zu beauftragen, das Verfahren zur
Freistellung der ehemaligen Trasse der KBS 411 von Bahnbetriebszwecken
gem.§ 23Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
einzuleiten.
19.06.2006 - Rat der Stadt
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt mit 39 Ja-Stimmen (19 CDU, 8 BüFo, 5 WNK
UWG, 2 UWG, 4 FDP, Bürgermeister) bei 15 Gegenstimmen (1
Der Rat der Stadt beschließt mit
38 Ja-Stimmen (18 CDU, 8 BüFo, 5 WNK UWG, 2 UWG, 4 FDP, Bürgermeister) bei 15
Gegenstimmen (11 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (CDU), die
Aufhebung aller allgemeinen Beschlüsse, die bisher mit dem Ziel zum Erhalt und
der Sicherung der Bahntrasse der ehemaligen KBS 411 getroffen wurden.
Davon ausgenommen sind zunächst
Beschlüsse, die im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen gefasst
worden sind. Diese werden im Einzelfall gesondert aufgehoben oder modifiziert.
Der Rat der Stadt beschließt mit
38 Ja-Stimmen (18 CDU, 8 BüFo, 5 WNK UWG, 2 UWG, 4 FDP, Bürgermeister) bei 15
Gegenstimmen (11 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (CDU) die
Aufhebung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über ein besonderes
Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für die gesamte Trasse der
ehemaligen Kursbuchstrecke 411 vom 01.04.1997, rechtskräftig durch amtliche
Bekanntmachung am 17.04.1997.
Der Rat der Stadt beauftragt die
Verwaltung mit 38 Ja-Stimmen (18 CDU, 8 BüFo, 5 WNK UWG, 2 UWG, 4 FDP,
Bürgermeister) bei 15 Gegenstimmen (11 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen) und 1
Enthaltung (CDU), das Verfahren zur Freistellung der ehemaligen Trasse der KBS
411 von Bahnbetriebszwecken gem.§
23Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
einzuleiten.