Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt mit 27
Ja-Stimmen bei 25 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen und einer ungültigen Stimme:
Die 2. Nachtragssatzung zur Parkraumgebührensatzung der
Stadt Wermelskirchen vom 29.02.2006 in der von der Verwaltung vorgelegten
Fassung bezüglich einer Änderung des § 1 Abs. 1 und 2 wie folgt:
Innere Kernstadtbereich
Eich 46 – 58, Kölner Straße, Oberer Loches Platz, Obere
Remscheider Straße, Rathausparkplatz, Telegrafenstraße