Der Übernahme der Aufgabendurchführung der Vorhaltenden Stelle Digitalfunk für die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises einschließlich der Einrichtung und des Betriebes wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Entwurf als Anlage 2 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb der Vorhaltenden Stelle Digitalfunk für die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises abzuschließen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Beschlüsse der Räte der kreisangehörigen Kommunen und des Kreistages des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Die Verwaltung wird ermächtigt - falls erforderlich - redaktionelle Änderungen des Vereinbarungstextes vorzunehmen, soweit dessen materieller Bestand hierdurch nicht verändert wird.
06.03.2017 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt der Übernahme der Aufgabendurchführung der Vorhaltenden Stelle Digitalfunk für die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises einschließlich der Einrichtung und des Betriebes zuzustimmen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Verwaltung zu ermächtigen, die im Entwurf als Anlage 2 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb der Vorhaltenden Stelle Digitalfunk für die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises abzuschließen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Beschlüsse der Räte der kreisangehörigen Kommunen und des Kreistages des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Verwaltung zu ermächtigen - falls erforderlich - redaktionelle Änderungen des Vereinbarungstextes vorzunehmen, soweit dessen materieller Bestand hierdurch nicht verändert wird.
27.03.2017 - Rat der Stadt
Ö 23 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:
Der Übernahme der Aufgabendurchführung der Vorhaltenden Stelle Digitalfunk für die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises einschließlich der Einrichtung und des Betriebes wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird einstimmig ermächtigt, die im Entwurf als Anlage 2 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb der Vorhaltenden Stelle Digitalfunk für die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises abzuschließen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Beschlüsse der Räte der kreisangehörigen Kommunen und des Kreistages des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Die Verwaltung wird einstimmig ermächtigt - falls erforderlich - redaktionelle Änderungen des Vereinbarungstextes vorzunehmen, soweit dessen materieller Bestand hierdurch nicht verändert wird.