Der Ausschuss für Schulte, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelscha Fabrik empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlüsse:
1.Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per 31.12.2015 mit Schlussbilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung und den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 2.862.657,97 € ab.
2.Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresfehlbetrag von 482.606,56 € in voller Höhe aus Haushaltsmitteln der Stadt Wermelskirchen auszugleichen.
3.Der Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hübenthal & Partner mbB, Remscheid, vom 05.09.2016 vorbehaltlose Entlastung.
4.Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Ausschuss für Schule und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik vorbehaltlose Entlastung.
Der Jahresabschluss mit Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Lagebericht sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.