gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2010 der Stadt Wermelskirchen. Die Bilanzsumme beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 410.617.598,00 €.
gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW, den Gesamtbilanzverlust in Höhe von 6.614.091,09 € mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2010 die Entlastung zu erteilen.
27.03.2017 - Rat der Stadt
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:
gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2010 der Stadt Wermelskirchen. Die Bilanzsumme beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 410.617.598,00 €.
gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW, den Gesamtbilanzverlust in Höhe von 6.614.091,09 € mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
gemäߧ 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2010 die Entlastung zu erteilen.