Der Stadtverordnete Jan Paas wird vom Bürgermeister nach §
67 Abs. 3 der Gemeindeordnung in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung
wird eine Niederschrift gefertigt.
17.09.2007 - Rat der Stadt
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Der Stadtverordnete Jan Paas wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs
Der Stadtverordnete Jan Paas wird vom Bürgermeister
nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung in sein Amt eingeführt und zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über
die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.