Zu A Beschluss über Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung
Der Rat der Stadt beschließt die
Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 3 (1) und § 4 BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der
Beschlussvorschläge wie folgt:
Zu 1.6 Seite 4
Bezogen auf die Stellungnahme des
Rheinischen Amts für Bodendenkmalpflege, Bonn, beschließt der Rat der
Stadt einstimmig, dass der gewünschte Freiraum für das Baudenkmal in der
Entwicklungssatzung berücksichtigt wird. Die 28. Änderung des FNP bleibt bei der
Darstellung „Wohnfläche“ in diesem Bereich.
Zu 1.71 Seite 4
Bezogen auf die Stellungnahme der
Höheren und Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt
einstimmig, dass für den Quell- und Bachbereich in der Entwicklungssatzung eine
bauliche Entwicklung ausgeschlossen wird. Die 28. Änderung des FNP bleibt bei
der Darstellung „Wohnfläche“ in diesem Bereich.
Bezogen auf die Stellungnahme der
Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass
die Durchführung einer FFH – Voruntersuchung in den Umweltbericht
integriert wird.
Zu 1.73 Seite 5
Bezogen auf die Stellungnahme der
Fachabteilung Wasser- und Abfallwirtschaft und Bodenschutz des Kreises
beschließt der Rat der Stadt einstimmg, dass für den Quell- und Bachbereich in
der Entwicklungssatzung eine bauliche Entwicklung ausgeschlossen wird. Die 28.
Änderung des FNP bleibt bei der Darstellung „Wohnfläche“ in diesem
Bereich.
Zu 1.8 Seite 5
Bezogen auf die Stellungnahme des
Wupperverbandes beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass für den
Quell- und Bachbereich in der Entwicklungssatzung eine bauliche Entwicklung
ausgeschlossen wird. Die 28. Änderung des FNP bleibt bei der Darstellung
„Wohnfläche“ in diesem Bereich.
Zu 2.1 Seite 5
Bezogen auf die Bedenken des Einwenders
1 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass bis zur
Landschaftsschutzgrenze die gewünschte Erweiterung der Darstellung als
Wohnbaufläche erfolgt.
Zu 2.2 Seite 6
Bezogen auf die Bedenken des Einwenders
2 beschließt der Rat der Stadt einmütig bei 3 Enthaltungen (Bündnis 90/Die
Grünen), dass die Garage in die Darstellung der Wohnbaufläche einbezogen wird.
Zu B Beschluss zur neuen Abgrenzung Seite
6
Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig, dass die bisherige Abgrenzung der 28. Änderung des FNP
„Wöllersberg“ und die Abgrenzung zur Entwicklungssatzung vergrößert
werden und somit wieder identisch sind.