Zu A Beschluss über Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung
Der Rat der Stadt beschließt die
Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 3 (1) und § 4 BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der
Beschlussvorschläge wie folgt:
Zu 1.5 Seite 4
Bezogen auf die Stellungnahme des
Staatlichen Umweltamtes, Köln beschließt der Rat der Stadt einstimmig,
dass die Darstellung der Wohnbaufläche und die Abgrenzung für die
Entwicklungssatzung bis zur K 16 zurückgenommen wird. Es bleibt bei der
Darstellung der landwirtschaftlichen Fläche.
Zu 1.6 Seite 4
Bezogen auf die Stellungnahme des
Wupperverbandes beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass die
Darstellung der Wohnbaufläche und die Abgrenzung für die Entwicklungssatzung
bis zur K 16 zurückgenommen wird. Es bleibt bei der Darstellung der
landwirtschaftlichen Fläche.
Zu 1.73 Seite 5
Bezogen auf die Stellungnahme der
Fachabteilung Wasser- und Abfallwirtschaft und Bodenschutz des Kreises
beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass die Darstellung der Wohnbaufläche
und die Abgrenzung für die Entwicklungssatzung bis zur K 16 zurückgenommen
wird. Es bleibt bei der Darstellung der landwirtschaftlichen Fläche.
Zu 2.1 Seite 5
Bezogen auf die Bedenken des Einwenders
1 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass diese zurückgewiesen
werden.
Zu 2.2 Seite 6
Bezogen auf die Bedenken des Einwenders
2 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass bis zur
Landschaftsschutzgrenze die gewünschte Erweiterung der Darstellung als
Wohnbaufläche erfolgt.
Zu 2.3 Seite 6
Bezogen auf die Bedenken des Einwenders
3 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass bis zur
Landschaftsschutzgrenze die gewünschte Erweiterung der Darstellung als
Wohnbaufläche erfolgt.
Zu 2.4 Seite 7
Bezogen auf die Bedenken des Einwenders
4 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass bis zur
Landschaftsschutzgrenze die gewünschte Erweiterung der Darstellung als
Wohnbaufläche erfolgt.
Zu 2.5 Seite 7
Bezogen auf die Bedenken der Einwenderin
5 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass bis zur
Landschaftsschutzgrenze die gewünschte Erweiterung der Darstellung als
Wohnbaufläche erfolgt.
Zu 2.6 Seite 7
Bezogen auf die Bedenken des Einwenders
6 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass bis zur Landschaftsschutzgrenze
die gewünschte Erweiterung der Darstellung als Wohnbaufläche erfolgt.
Zu 2.7 Seite 8
Bezogen auf die Bedenken des Einwenders
7 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass bis zur
Landschaftsschutzgrenze die gewünschte Erweiterung der Darstellung als
Wohnbaufläche erfolgt.
Zu 2.8 Seite 8
Bezogen auf die Bedenken des Einwenders
8 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass bis zur
Landschaftsschutzgrenze die gewünschte Erweiterung der Darstellung als Wohnbaufläche
erfolgt.
Zu 2.9 Seite 8
Bezogen auf die Bedenken des Einwenders
9 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass diese zurückgewiesen
werden.
Zu 2.10 Seite 9
Bezogen auf die Bedenken des Einwenders
10 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass diese zurückgewiesen
werden und dass die Darstellung der Wohnbaufläche und die Abgrenzung für die
Entwicklungssatzung bis zur K 16 zurückgenommen wird. Es bleibt bei der
Darstellung der landwirtschaftlichen Fläche.
Zu B Beschluss zur neuen Abgrenzung Seite
9
Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig, dass die bisherige Abgrenzung der 27. Änderung des FNP
„Käfringhausen“ und die Abgrenzung zur Entwicklungssatzung
teilweise bis zum Landschaftsschutz vergrößert und bis zur K 16 zurückgenommen
wird. Somit sind beide Abgrenzungen wieder identisch.