Der Rat der Stadt Wermelskirchen nimmt die
Allgemeinverfügung für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen
vom 04.10.2006 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt
beschließt die „Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wermelskirchen
zum Schutz vor Immissionsbelastungen durch das Abbrennen von
Brauchtumsfeuern“, wie sie als Anlage 2 dieser Beschlussvorlage beigefügt
ist.
19.10.2006 - Umweltausschuss
Ö 8 - an Verwaltung zurück verwiesen
Beschlussvorschlag:
13.03.2007 - Umweltausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1
1.Der
Umweltausschuss / Rat der Stadt Wermelskirchen nimmt die Allgemeinverfügung für
die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen vom 04.10.2006 zur
Kenntnis.
2.Mündlicher
Antrag der Fraktionen CDU, Büfo, WNK UWG, UWG, FDP auf Streichung von Satz 4 in
§ 4, Abs.1 der ‚Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Wermelskirchen
zum Schutz vor Immissionsbelastungen durch das Abbrennen von Brauchtumsfeuern’.
Der Antrag wird
abgelehnt. Für den Antrag stimmen 5 Mitglieder (2 Büfo, 1 WNK UWG, 1 UWG, 1
FDP) bei 7 Gegenstimmen (4 SPD, 2 Bündnis 90 / Die Grünen, 1 CDU) und 4
Enthaltungen (CDU).
3.Der
Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die ‚Ordnungsbehördliche
Verordnung der Stadt Wermelskirchen zum Schutz vor Immissionsbelastungen durch
das Abbrennen von Brauchtumsfeuern’, wie sie als Anlage 2 dieser
Beschlussvorlage beigefügt ist, zu beschließen.
Der Beschluss
wird mit 8 Stimmen (4 SPD, 2 Bündnis 90 / Die Grünen, 1 WNK UWG, 1 UWG) bei 8
Enthaltungen (5 CDU, 2 Büfo, 1 FDP) gefasst.
19.03.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Allgemeinverfügung für die
Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen vom 04
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Allgemeinverfügung
für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen vom 04.10.2006 zur
Kenntnis.
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig, die
„Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wermelskirchen zum Schutz vor
Immissionsbelastungen durch das Abbrennen von Brauchtumsfeuern“, wie sie
als Anlage 2 der Beschlussvorlage beigefügt war, zu beschließen.
26.03.2007 - Rat der Stadt
Ö 17 - geändert beschlossen
Der Rat der Stadt Wermelskirchen nimmt die Allgemeinverfügung für die
Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen vom 04
Der Rat der Stadt Wermelskirchen
nimmt die Allgemeinverfügung für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch
Verbrennen vom 04.10.2006 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt mit 47 Ja-Stimmen (17
CDU, 12 SPD, 8 BüFo, 5 WNK, 4 Bündnis 90/Die Grünen, 1 Bürgermeister)bei 1 Gegenstimme (CDU) und 7 Enthaltungen (4
FDP, 3 UWG) die „Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wermelskirchen
zum Schutz vor Immissionsbelastungen durch das Abbrennen von
Brauchtumsfeuern“, unter Berücksichtigung der Anregungen des
Umweltausschusses sowie des Antrages der SPD-Fraktion.