Der Haupt- und Finanzausschuss
nimmt nach § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung die Neufassung der Dienstanweisung über
die Vertretungsbefugnisse der Dienstkräfte der Stadt Wermelskirchen zur
Kenntnis.
Die Dienstanweisung wird mit
Wirkung vom 01.03.2007 vom Bürgermeister in Kraft gesetzt. Eine Ausfertigung
der Dienstanweisung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
19.03.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 7 - zur Kenntnis genommen
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt nach § 15 Abs
Der Haupt- und Finanzausschuss
nimmt nach § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung die Neufassung der Dienstanweisung über
die Vertretungsbefugnisse der Dienstkräfte der Stadt Wermelskirchen zur
Kenntnis.
Die Dienstanweisung wird mit
Wirkung vom 01.03.2007 vom Bürgermeister in Kraft gesetzt. Eine Ausfertigung
der Dienstanweisung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.