Tagesordnung - 11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen  

 
 
Bezeichnung: 11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 27.03.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2005
Enthält Anlagen
RAT/0594/2006  
Ö 5  
Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2006
Enthält Anlagen
RAT/0627/2006  
Ö 6  
Jahresrechnung 2005
Enthält Anlagen
RAT/0613/2006  
Ö 7  
Reparatur des Flachdachs Pestalozzi-Turnhalle; hier: Mittelbereitstellung
RAT/0643/2006  
Ö 8  
7. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen
RAT/0593/2006  
Ö 9  
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse vom 03.07.1995
RAT/0637/2006  
Ö 10  
Erlass einer Ehrenordnung
RAT/0638/2006  
Ö 11  
Ersatzwahlen zu Ausschüssen und Gremien
RAT/0639/2006  
Ö 12  
Umsetzung der I. Verwaltungsstrukturreform; Sachstandsbericht
RAT/0621/2006  
Ö 13  
Resolution betr. Bürgerservice zur Entgegennahme von Anträgen auf Arbeitslosengeld I (ALG I) und Beratung der Antragsteller in der Geschäftsstelle der Arbeitsagentur Dabringhauser Str. 33, 42929 Wermelskirchen
RAT/0572/2005  
Ö 14  
Offene Ganztagsschule in Wermelskirchen Änderung der Elternbeitragstabelle
RAT/0579/2006  
Ö 15  
Beleuchtung an der K15 OD Hinterhufe "Baubeschluss"
RAT/0611/2006  
Ö 16  
A) Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der TÖB gemäß § 4 BauGB für 22 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB B) Überleitung aller Verfahren in die Rechtsvorschriften des geänderten BauGBvom 24.06.2004 C) Beschluss zur erneuten Auslegung von 6 Satzungen gemäß § 3 (2) BauGB D) Satzungsbeschlüsse zu 16 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB
RAT/0622/2006  
Ö 17  
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße" A) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der TÖB gemäß § 4 (2) BauGB B) Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße" gemäß § 10 BauGB
RAT/0603/2006  
Ö 18  
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Wirtsmühle", vereinfachtes Verfahren A) Beschluss zur Aufstellung B) Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung
RAT/0630/2006  
Ö 19  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Bauhof Hoffnung" A) Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der 1. öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB B) Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr 30 "Bauhof Hoffnung" gemäß § 10 BauGB
RAT/0626/2006  
Ö 20  
18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Höferhof" A) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung B) Beschluss der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes "Höferhof"
RAT/0631/2006  
Ö 21  
3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Jahnstraße/Unterweg" A) Behandlung der Anregungen aus der 1. und 2. öffentlichen Auslegung B) Beschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes "Jahnstraße/Unterweg"
RAT/0632/2006  
Ö 22  
Städtebaulicher Vertrag im Bereich Dabringhausen in Wermelskirchen
RAT/0636/2006  
Ö 23  
Herstellung der Erschließungsanlage "Tenter Hof" Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
RAT/0571/2005  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die durch den Erschließungsträger, der Empersmann Bauträger GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Tenter Hof“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§  6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Tenter Hof“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 14, Flurstücke 627, 701 und 705.

Ein Teilstück aus dem Flurstück 627, und zwar zwischen den Häusern Tenter Hof  8 und 10 wird auf die Verkehrsart „Fußweg“ beschränkt.

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3  Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

   
    20.02.2006 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch den Erschließu

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch den Erschließungsträger, der Empersmann Bauträger GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Tenter Hof“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§  6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Tenter Hof“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 14, Flurstücke 627, 701 und 705.

Ein Teilstück aus dem Flurstück 627, und zwar zwischen den Häusern Tenter Hof  8 und 10 wird auf die Verkehrsart „Fußweg“ beschränkt.

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3  Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    27.03.2006 - Rat der Stadt
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, der Empersmann Bauträger GmbH, erstellte Erschließ

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, der Empersmann Bauträger GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Tenter Hof“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§  6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Tenter Hof“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 14, Flurstücke 627, 701 und 705.

Ein Teilstück aus dem Flurstück 627, und zwar zwischen den Häusern Tenter Hof  8 und 10 wird auf die Verkehrsart „Fußweg“ beschränkt.

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3  Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 24  
Herstellung der Erschließungsanlage "Arnzhäuschen" Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
RAT/0597/2006  
Ö 25  
Herstellung der Erschließungsanlage "Eipringhausen" (Stichstraße) Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
RAT/0598/2006  
Ö 26  
Antrag der UWG-Fraktion vom 12.03.2006 bezüglich Optimierung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung -    
Ö 27  
Anfragen    
Ö 28  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Verschiedenes      
N 3     Mitteilung über die Nebentätigkeitsvergütungen des Bürgermeisters im Jahr 2005      
N 4     Grundstücksangelegenheit Hier: Verlängerung der Geltungsdauer eines Erbbaurechtes      
N 5     Grundstücksangelegenheit Hier: Verlängerung der Geltungsdauer eines Erbbaurechtes      
N 6     Grundstücksangelegenheit; Hier: Verkauf eines Grundstückes in Dabringhausen