Der Rat der Stadt
beschließt, die durch den Bauträger,die
Firma Rolf Körschgen GmbH & Co.KG, hergestellte Erschließungsanlage
„Eipringhausen“ (Stichstraße) endgültig in die Haftungs- und
Unterhaltungspflicht zu übernehmen.
Widmung:
Der Rat der Stadt
beschließt gemäß §§6 und 14 des
Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend
aufgeführten Grundstücks der Stichstraße „Eipringhausen“ zum Gemeingebrauch für
den öffentlichen Verkehr:
Gemarkung
Oberhonnschaft, Flur 15, Flurstück 459
Die zu widmende
Verkehrsfläche wird gemäß § 3Abs. 4 Nr.
2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der
anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird
auf keine Verkehrsart beschränkt.
Die Widmung ist
öffentlich bekannt zu machen.
20.02.2006 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der
Stadt einstimmig zu beschließen, die durch den Bauträger
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt demRat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch den Bauträger,die Firma Rolf Körschgen GmbH & Co.KG,
hergestellte Erschließungsanlage „Eipringhausen“ (Stichstraße) endgültig in die
Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.
Widmung:
Der Rat der Stadt
beschließt gemäß §§6 und 14 des Straßen-
und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten
Grundstücks der Stichstraße „Eipringhausen“ zum Gemeingebrauch für den
öffentlichen Verkehr:
Gemarkung
Oberhonnschaft, Flur 15, Flurstück 459
Die zu widmende
Verkehrsfläche wird gemäß § 3Abs. 4 Nr.
2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der
anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken
wird auf keine Verkehrsart beschränkt.
Die Widmung ist
öffentlich bekannt zu machen.
27.03.2006 - Rat der Stadt
Ö 25 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei einer Enthaltung (SPD), die
durch den Bauträger, die Firma Rolf Körschgen GmbH &
Der Rat der Stadt
beschließt einstimmig bei einer Enthaltung (SPD), die durch den Bauträger,die Firma Rolf Körschgen GmbH & Co.KG,
hergestellte Erschließungsanlage „Eipringhausen“ (Stichstraße) endgültig in die
Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.
Widmung:
Der Rat der Stadt
beschließt einstimmig bei einer Enthaltung (SPD) gemäß §§6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des
Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstücks der Stichstraße
„Eipringhausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:
Gemarkung
Oberhonnschaft, Flur 15, Flurstück 459
Die zu widmende
Verkehrsfläche wird gemäß § 3Abs. 4 Nr.
2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der
anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird
auf keine Verkehrsart beschränkt.