Zu A)
Bezogen auf die Anregungen des Rheinisch-Bergischen
Kreises, Amt für Kreisstraßenbau- und Unterhaltung, ÖPNV und Verkehr,
beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die Anregungen zurückzuweisen, da sie
entsprechend der Abwägung das laufende Änderungsverfahren nicht betreffen.
Die Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde werden
entsprechend der Abwägung berücksichtigt.
Bezogen auf die Anregungen des Landesbetriebes Wald
und Holz NRW beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die Bedenken
zurückzuweisen und entsprechend der Abwägung den Plan unverändert
weiterzuführen.
Bezogen auf das Schreiben von Frau Leeser und Herrn
Zeißler beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die dort getroffenen
Anregungen zurückzuweisen und entsprechend der Abwägung den Plan unverändert
weiterzuführen.
Zu B)
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den Bebauungsplan
Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“ 2. Änderung mit seinem Planteil, den
geänderten textlichen Festsetzungen und der dazu gehörenden Begründung als
Satzung gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB).